Hochzeit

Hochzeit (Foto: nihan-guezel-daştan-Pixabay)
Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.

Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschliessung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

Hinweise
  • Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Gemeindepfarramt in Ihrem Wohnort.
  • Der kirchlichen Trauung muss die zivilrechtliche Eheschliessung vorausgehen.
  • Für eine evangelische Trauung muss mindestens einer der Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche sein.
  • Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung).
  • Details zur Trauung werden mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin im Traugespräch besprochen.


Das Traugespräch

Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt werden in der Regel zwei Vorbereitungsgespräche mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer vereinbart. Das erste Gespräch wird etwa drei Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin liegen, das zweite wird zeitlich nahe an der Trauung liegen. Inhaltlich geht es um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie sich beide kennen gelernt haben, was ihnen an einander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten.

Das Brautpaar kann sich auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten:
  • Was erwarten wir von dem Traugottesdienst?
  • Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet? (Trauspruch) Ein Trauspruch kann z.B. mit Hilfe der Webseite » www.trauspruch.de ausgesucht werden.
  • Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen? Welche Lieder wollen wir singen?
  • Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten?


Kosten

Die kirchliche Trauung in der Wohnortgemeinde mit Pfarrerin oder Pfarrer ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche).

Kontaktieren Sie uns:
Pfarramt St.Margrethen
montags geschlossen
071 744 03 76
pfarramt.stm@ref-urt.ch


Pfarramt Rheineck
montags geschlossen
071 888 12 54
pfarramt.rheineck@ref-urt.ch